- Schadenverhütung
- 1. Begriff: Alle Maßnahmen, mit denen der Eintritt von ⇡ Gefahren und ⇡ Schäden verhütet wird. Sch. erfolgt zeitlich vor ⇡ Schadenabwendung oder ⇡ Schadenminderung, so dass Aufwendungen dafür nicht unter die Schadenregulierung aus einem Versicherungsvertrag fallen.- 2. Arten: a) Vorbeugende Sch.: Der Eintritt von Gefahren soll verhindert werden.- b) Abwehrende Sch.: Für den Fall des Eintritts von Gefahren soll mit den betreffenden Maßnahmen, der Eintritt von Schäden abgewehrt werden.- 3. Die Pflicht zur Sch. durch den Versicherungsnehmer ergibt sich aus der Pflicht zur ⇡ Gefahrminderung. Einzelne Versicherer betreiben selbstständig oder gemeinsam durch Fachverbände Sch.- 4. Anwendungsbeispiele: (1) Lebensversicherung durch Gesundheitsdienst; (2) Sachversicherung durch Sicherheitsberatung (z.B. Feuersicherheit), technische Vorkehrungen (z.B. Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugs- und -meldeanlagen, Einbruchsicherungen); (3) Transportversicherung durch Verpackungs-, Verladeberatung, Beratung bei der Wahl optimaler Reiserouten; (4) technische Versicherung durch Werkstoffprüfungen.
Lexikon der Economics. 2013.